Geschäftsstelle
Mitgliedsbeiträge
Informationen zur Abbuchung:
Die Abbuchung der Vereinsbeiträge findet zweimal im Jahr statt. Mit der ersten Abbuchung wird der Hauptvereinsbeitrag für das ganze Jahr erhoben. Bei unterjährigem Eintritt werden die Beiträge nur zeitanteilig berechnet. Der Hauptvereinsbeitrag ist nur einmal pro Mitgliedschaft in der SG zu entrichten. Kündigungen sind nur schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum 30.06 oder 31.12. des jeweiligen Jahres möglich.
Kontakt
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